(gültig ab April 2021)
Das Vertragsverhältnis zwischen Maria Oss, Inhaberin und Schulleitung der Tanzschule Sitara (im Folgenden „Schulleitung“) und dem Kursteilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“) bestimmt sich nach folgenden Geschäftsbedingungen:
§ 1 Beitrag
1. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den jeweils gültigen Preisbestimmungen.
2. Der Beitrag ist auch in der kursfreien Zeit zu entrichten.
3. Bei einem Abo wird der Beitrag monatlich am Fünfzehnten des Monats fällig und, sofern nicht anders vereinbart, bis zum Fünfzehnten des Monats auf vertraglich genanntes Konto überwiesen. Bei einer Karte oder einem Spezialkurs ist der Beitrag vor Kursstart zu entrichten. Die genaue Zeitspanne wird kursindividuell angegeben.
4. Bei Zahlungsrückstand erfolgt eine Zahlungserinnerung. Ab einem Zahlungsrückstand von drei Monatsbeiträgen erfolgt eine Mahnung und es kann nach Ermessen eine fristlose Kündigung erfolgen. In Fällen, in denen die fristgerechte Zahlung nicht erfolgt und das betreffende Teilnehmer gemahnt werden muss, werden bei der 1. Mahnung keine Gebühren, bei der 2. Mahnung 5,00 € und bei der 3. Mahnung 10,00 € an Mahngebühren erhoben.
5. Urlaub, Krankheit oder Fernbleiben des Teilnehmers aus anderem Grund entbinden nicht von der Beitragszahlungspflicht.
6. Höhere Gewalt (Force Majeure) und/oder staatliches Eingreifen jedweder Art entbinden nicht von der Beitragszahlungspflicht.
§ 2 Kurse, Ferien, Urlaub und Versäumnisse
1. Die regulären Kurse finden einmal wöchentlich statt und dauern je nach Kurs 15, 45 oder 60 min.
2. Die Kurszeiten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Kursplan.
3. An Feiertagen des Landes Sachsen-Anhalt, im Juli bzw. August sowie vom 24.12. bis einschließlich 06.01. finden keine Kurse statt. In allen anderen Schulferien finden die Kurse statt.
4. Die Schulleitung behält sich vor, auch außerhalb dieser Zeit, zu Fort- und Weiterbildungs- sowie zu Urlaubszwecken oder auch wegen Krankheit fernzubleiben.
5. Bei Ausfall einer Kursstunde aufgrund des Fernbleibens der Schulleitung, höherer Gewalt (Force Majeure) und/oder staatlichen Eingreifens können stattdessen online verfügbare Videos, digitale Hausaufgaben und/oder Video Calls als Ersatzleistung angeboten werden bzw. kann eine Vertretung die Unterrichtsstunde übernehmen oder kann eine Ersatzstunde von der Schulleitung angeboten werden. Ein Anspruch auf eine Ersatzstunde bei der Schulleitung oder auf Beitragsrückzahlung besteht nicht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Teilnehmer die Ersatzleistung wahrnehmen kann oder nicht.
6. Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmern haben persönlich ihr Tanzkind per Anruf oder Sprachnachricht von der Kursstunde wegen Krankheit, Urlaub o. Ä. abzumelden.
7. Sollte ein Teilnehmer ausnahmsweise nicht am Kurs vor Ort teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, per Video Call zugeschaltet zu werden. Dies Bedarf einer Meldung mind. 12 Std. vor Kursbeginn.
8. Vom Teilnehmer versäumte Unterrichtsstunden, die durch Krankheit, Urlaub o. Ä. anfallen, können nachgeholt werden. Hierzu werden im Interesse des Teilnehmers Maßnahmen in persönlichen Absprachen individuell vereinbart. Diese Stunden können jedoch nicht verrechnet werden. Eine Übertragung der Kursteilnahme auf Dritte ist nicht möglich.
§ 3 Kündigungsrechte des Teilnehmers
1. Der Vertrag kann zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.
2. Die Schulleitung bittet ausdrücklich, die Kündigung schriftlich bei der Schulleitung zuzustellen.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 4 Kündigungsrechte der Schulleitung
1. Befindet sich der Teilnehmer mit der Zahlung eines Betrages, der drei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug und ist dies nicht in vorheriger persönlicher Absprache schriftlich bewilligt, berechtigt dies die Kursleitung, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
2. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot, Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen (§ 7) anzufertigen oder eines Verstoßes gegen die Nutzung und Weitergabe von Community- und Kursinhalten (§ 9), ist die Schulleitung berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
3. Der Verstoß gegen die Hausordnung (im groben Maße oder wiederholt) oder gegen ausdrückliche Anweisungen der Schulleitung, berechtigt die Schulleitung, das Vertragsverhältnis außerordentlich und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.
4. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt.
5. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich die Schulleitung ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
§ 5 Verhalten
1. Bei Betreten der Räume der Tanzschule unterliegt der Teilnehmer der geltenden Hausordnung.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, körperliche Einschränkungen, insbesondere akute Beeinträchtigungen (z. B. nach Unfällen), Behandlungen oder Verletzungen/Beschwerden vor Kursbeginn mitzuteilen, sofern diese Auswirkungen auf die körperliche Belastbarkeit des Teilnehmers oder die Ausführung von Tanzschritten und Tanzfiguren haben oder haben könnten.
§ 6 Haftung
1. Die Kursteilnahme sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Tanzschule erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Die Schulleitung haftet nicht für die Garderobe sowie sonstige (Wert-) Sachen der Teilnehmer.
§ 7 Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen
1. Das Anfertigen von Fotos, Video- und Tonaufzeichnungen jedweder Art bei Veranstaltungen und während der Kurse unter Leitung der Schulleitung ist nur mit einer vorherigen Genehmigung der Schulleitung gestattet.
2. Sofern nicht anders vereinbart, erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die Schulleitung bzw. der Kursleiter Fotos, Video- und Tonaufnahmen von den Teilnehmern zur unentgeltlichen Veröffentlichung (bspw. auf der Tanzschulwebsite) anfertigen darf.
§ 8 Community-App
1. Die Schulleitung kann dem Teilnehmer Zugang zur Community-App gewähren. Diese Zugangsdaten hat der Teilnehmer vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
2. Die Inhalte der Community stehen ausschließlich dem Teilnehmer zur Verfügung und dürfen nicht an Dritte weitergeben werden. Vervielfältigungen und Aufzeichnungen jedweder Art der Inhalte der Community sowie die Weitergabe an Dritte sind untersagt.
3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt die erteilte Berechtigung zum Zugang zur Community mit sofortiger Wirkung
§ 9 Nutzung und Weitergabe von Kursinhalten
1. Die mittelbare und/oder unmittelbare Weitergabe von Community- und Kursinhalten als geistiges Eigentum der Schulleitung an Dritte – insbesondere durch geschäftlichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt.
2. Choreographien, Kompositionen oder Formationen dürfen nur nach Zustimmung durch die Schulleitung aufgeführt werden.
3. Choreographien, Kompositionen oder Formationen dürfen nur nach Zustimmung durch die Schulleitung und unter der deutlichen Kenntlichmachung des ursprünglichen Creators dieser auf Social Media, Printmedien und/oder Ähnlichem veröffentlicht werden.
4. Jede Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt.
§ 10 Datenschutz
1. Die Schulleitung geht mit den personenbezogenen Daten der Teilnehmer verantwortungsbewusst um und arbeitet ausschließlich DSGVO-konform mit einem Partner zusammen, der die Verwaltungssoftware und auch die Online-Plattform entwickelt hat. Die sich aus der Anmeldung sowie Teilnahme ergebenen personenbezogenen Daten werden daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Die Schulleitung wird die personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an andere Dritte weitergeben.
2. Hierüber hinaus verwendet die Schulleitung die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nur, soweit der Teilnehmer hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
§ 11 Schriftform
Für Kündigungen bittet die Schulleitung ausdrücklich um Schriftform. Nebenabreden, Vertragsänderungen und sonstige Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
§ 12 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg.